Heizungsprüfung für Gasheizanlagen anfordern!
Gebäudeeigentümer sind seit dem 01. Oktober 2022 zur Optimierung der Heizungssysteme in ihren Gebäuden nach § 2 EnSimiMaV verpflichtet. Die umfasst eine verpflichtende Prüfung des Heizungssytems auf grundlegende Einstellungsmängel (z.B. Vorlauftemperaturen, Betriebs- und Abschaltzeiten der Heizung) sowie auf die Notwendigkeit weiterführender Maßnahmen (z.B. Dämmung der Rohrleitungen und Armaturen, Austausch veralteter Pumpen). Ziel ist es, möglichst viel Erdgas einzusparen. Sofern die Prüfung Optimierungsbedarf feststellt, ist die Optimierung der Heizung bis zum 15. September 2024 durchzuführen. Die Eigentümer größerer Gebäude ab 6 Wohneinheiten werden zudem verpflichtet, das Heizungssystem hydraulisch abgleichen zu lassen. Weiter verpflichtet die Verordnung Unternehmen wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen.
Quelle: Text von https://Serviceportal – shk.de
Preise Heizungsprüfung
195,- Euro bei Einfamilienhaus
349,- Euro bei Mehrfamilienhaus
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